Der Tennis-Club "Grün-Weiß" Barnstorf e.V. mit Sitz in Barnstorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein hat den Zweck, den Tennissport zu fördern und zu pflegen, insbesondere auch die Jugend für diese Sportart zu begeistern.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung bzw. den Erhalt von Sportanlagen und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.